Inkasso Österreich

  • Jahrelange Erfahrung mit Schuldnern in Österreich.
  • Dichtes Netzwerk in einem Kleinräumigen aber finanzstarken Wirtschaftsraum.

 

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Inkasso­unternehmen Österreich

  • Auch Österreich gehört zum Einsatzgebiet des Rolf Schmidt Inkasso-Teams.
  • Für das Inkasso Österreich verfügen wir über ein gutes Netzwerk von Kooperationspartner und Anwälten, mit denen wir bei Bedarf zusammenarbeiten.
  • Zum Eintreiben von Forderungen in Osterreich sind wir berechtigt, da wir nur eigene, an uns abgetretene Forderung eintreiben (§ 118 Gewerbeordnung Abs. 1).

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Inkasso in Österreich

Grundsätzlich gilt für Inkasso in Österreich, gleich wie in Deutschland und der Schweiz, dass die Schuldbetreibungsgesetzgebung des Inkasso primär in die Hände des Rechtsstaats gelegt ist. Dies führt zu stark formalisierten Verfahren, welche einem Schuldner zahlreiche Schlupflöcher lassen, wenn er sich einer Zahlungsverpflichtung entziehen will; dies gilt namentlich für professionelle und kriminelle Schuldner. Hier greift das Direkt-Inkasso des Rolf Schmidt Inkasso-Teams: Durch sorgfältige Recherche, dem Nutzen von Schwachpunkten und hartnäckige Präsenz beim Schuldner versuchen wir eine außergerichtliche Lösung zu finden.

Sofern der Kunde nicht schon vorher das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet hat, würden wir das beim Inkasso in Österreich im richtigen Moment ergänzend tun. Außer der Antragsgebühr entstehen keine Kosten. Ohne Verhandlung erteilt das Gericht dem Schuldner einen bedingten Zahlungsbefehl. Der Schuldner hat daraufhin die Wahl, entweder innerhalb von 14 Tagen die Forderung zu begleichen oder innerhalb von vier Wochen Einspruch zu erheben. Bei Einspruch werden beide Parteien zu einer mündlichen Verhandlung herangezogen. Wenn der Schuldner während der vierwöchigen Frist keinen Einspruch erhebt, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und es kann ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden. Diese Schritte unternehmen wir für Sie als Kunde. Parallel laufen schwerpunktmäßig die Direkt-Inkasso-Maßnahmen, um dem Schuldner jederzeit die Chance auf eine einvernehmliche und für ihn kostengünstigere Lösung zu geben.

Ein nicht unwesentlicher Vorteil unserer Dienstleistung:

Sie werden entlastet, praktisch und mental, und können sich auf Ihr angestammtes Geschäft und Ihr Privatleben konzentrieren.

Rechtliche Grundlagen beim Inkasso in Österreich

Österreich ist nicht nur ein Nachbarland der Schweiz, sondern wie dieses ebenfalls eher kleinräumig.   Nach der Dienstleistungsrichtlinie der EU bleibt die Dienstleistungsfreiheit für das außergerichtliche Inkasso bestehen, da der Wortlaut der EU-Dienstleistungsrichtlinie explizit von gerichtlichem Forderungseinzug spricht, also ausdrücklich nicht das außergerichtliche Inkasso oder das Inkasso insgesamt ausnimmt. Demzufolge können nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie Inkassodienstleistungen, sofern und soweit sie nicht das gerichtliche Inkasso betreffen, ohne gesonderte Zulassung erlaubt werden. Einem Inkassoverband in Österreich gehören wir nicht an, weil wir primär international / länderübergreifend tätig sind.

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