Blogartikel von Rolf Schmidt Inkasso über Inkasso Betreibung

Unterschied Inkasso und Betreibung

Interessenten fragen uns manchmal, was der Unterschied zwischen „Inkasso“ und „Betreibung“ sei. So gefragt, muss man antworten: keiner!

Rechtliches Inkasso und Betreibung

Die Betreibung ist ein Bestandteil eines weit gefassten Inkassoverständnisses: Dieses beginnt mit der Geltendmachung oder Fälligkeit einer Forderung (Rechnung, Darlehenskündigung usw.). Bei Nichtbezahlung erfolgt eine Mahnung und schließlich die Androhung der Betreibung (in Deutschland Mahnbescheid). Die Betreibung ist ein im Schuldbetreibungsrecht geregelte Form und führt zur Zustellung eines Zahlungsbefehls an den Schuldner durch das Betreibungsamt (in Deutschland das Mahngericht). Der Schuldner wird nun zahlen oder Rechtsvorschlag erheben (in Deutschland Widerspruch erheben). Die weiteren Stationen des rechtlichen Inkassos sind komplex und hängen von verschiedenen Faktoren ab, z.B. liegt ein Schuldanerkenntnis oder eine Urkunde vor, in welcher der Schuldner zur Zahlung verpflichtet wird? Wenn ja, kann man in der Schweiz Rechtsöffnung verlangen, welche in der Regel zur Pfändung führt (in Deutschland Zwangsvollstreckung). In solchen Fällen kommt der Gläubiger oft rasch an sein Geld, sofern der Schuldner über Mittel verfügt. Liegt keine derartige Urkunde vor, muss man seinen Anspruch mit einer Klage vor Gericht durchsetzen.

Grenzen des rechtlichen Inkasso und Betreibung

Nun wird ein Problem des rechtlichen Inkassos offenkundig: Der Gang vors Gericht ist nicht nur teuer (Anwalt, Gerichtskosten), sondern auch langwierig (er kann über mehrere Instanzen weitergezogen werden). Auch wenn der Gläubiger letztlich obsiegt, so dauert dieser Prozess mindestens ein Jahr, oftmals mehrere Jahre. Dem Schuldner gibt das alle Zeit der Welt, Vermögen zu verschieben, dem Gläubiger „aushungern zu lassen“, Einkünfte über Dritte umzuleiten und sich für den Moment, in dem der Gläubiger seinen Gerichtstitel präsentiert, als mittellos und auf dem Existenzminimum darzustellen, um somit den Forderungen zu entkommen.

Direkt-Inkasso und Betreibung

Tritt der oben genannte Fall ein, setzt das „Inkasso“ respektive wie man in Abgrenzung zum rechtlichen Inkasso besser sagt, das Direkt-Inkasso, ein. Hierbei versucht man den Gerichtsweg zu vermeiden, indem man mit dem Schuldner verhandelt und durch das in Aussicht stellen von rechtlichen und sonstigen Alternativen (legaler Druck) versucht, eine Lösung für die Forderungen zu finden. Es ist ein komplexes Spiel von „Zuckerbrot und Peitsche“. Man kann dem Schuldner unangenehme Konsequenzen, wie auch für ihn teure Gerichtsverfahren, Strafanzeigen, Störungen seines Geschäfts- und Privatlebens durch Recherchen und Interventionen usw. in Aussicht stellen, respektive ihm diese ersparen. Man kann ihn motivieren, beispielsweise durch eine Reduktion der Forderung, falls eine rasche Begleichung erfolgt (Dies kommt auch den Gläubiger unter dem Strich besser zu stehen als langwierige rechtliche Auseinandersetzungen). Manchmal muss man als Inkasso-Unternehmern Schuldnern sogar helfen, sie coachen, wie sie am Besten wieder zu Geld zu kommen (wieder ein Geschäft aufzubauen, eine Stelle zu finden usw.). Das alles hat sehr viel mit Psychologie, Verhandlungsgeschick und einer gehörigen Dosis Trickreichtum zu tun und wenig mit Juristerei oder Betreibungsamt. Es ist eine wichtige Eigenschaft eines Betreibungsamts und die Kern-Kompetenz des Rolf Schmidt Inkasso-Teams.

Ein sinnvoller Mix

Nun, man soll das eine tun und das andere nicht lassen: Auch wir betreiben oft das rechtliche Inkasso, wenn sich auf beim direkten Inkasso keine Bewegung ergibt (dort wo nötig zusammen mit Anwälten). Parallel dazu fahren wir mit den Direkt-Interventionen fort. Der Schuldner wird an zwei Fronten „angegriffen“, um die gewünschte Forderung zu erlangen. Das kann dazu führen, dass er einlenkt und das Inkasso-Verfahren schnell eingestellt werden kann. Es kann auch dazu führen, dass man den Rechtsweg zu Ende gehen muss. Das führt oft genug ebenfalls zu Geld. Selbst wenn ein Gerichttitel vorliegt, ist unsere Aufgabe noch nicht zu Ende. Wir sorgen dafür, dass er erfüllt wird. Auch hier gibt es wieder die rechtliche Schiene (Pfändungsamt, Gerichtsvollzieher) und die begleitenden und koordinierenden Interventionen durch uns als Inkasso-Büro.

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