
Privatdarlehen wird nicht zurückgezahlt – was tun?
17. April 2022
Geliehenes Geld zurückfordern – fast ein «Standard» im Inkasso
Die Klage, dass ein privates Darlehen nicht zurückgezahlt wird, begegnet uns mit grösster Regelmässigkeit. Privatdarlehen werden gewährt, um Familienmitgliedern zu helfen, um einem Freund einen Gefallen zu erweisen, Bekannten eine Geschäftsgründung zu ermöglichen usw. usf.
Ein wesentliches Element des Darlehens ist die zeitliche Befristung: Es soll zu einem fixierten Zeitpunkt rückgezahlt werden oder der Darlehensgeber soll es kündigen dürfen. Damit unterscheidet sich das Darlehen von der Schenkung oder einer Investition. Doch «Nehmen ist für viele seliger als Zurückgeben.» Einige Verwandte, Freunde oder Bekannte haben einfach keine Lust mehr zurückzuzahlen, «tauchen ab» oder haben ihre finanzielle Entwicklung falsch eingeschätzt und können die Rückzahlungsverpflichtung tatsächlich nicht einhalten.
Was tun, wenn die Rückzahlung ausbleibt?
Wie kommen Sie wieder an Ihr Geld? Folgende Tipps und Tricks können helfen:
- Sicherlich ist es richtig, zuerst das Gespräch zu suchen und mögliche Gründe anzuhören. Aber bitte nicht zu lange! Und lassen Sie es nicht bei freundschaftlichem Verständnis und grosszügiger Geduld bewenden. Sichern Sie sich ab.
- Setzen Sie den Darlehensnehmer oder die Darlehensnehmerin mit einer Mahnung per Einschreiben in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie 5 % Verzugszinsen erheben und rechtliche Schritte einleiten.
- Wenn im Vertrag vorgesehen ist, dass Sie das Darlehen kündigen dürfen, senden Sie die Kündigung ebenfalls per Einschreiben.
- Wenn der Darlehensnehmer/die Darlehensnehmerin nachvollziehbare Gründe vorgebracht und spätere Zahlung oder Ratenzahlungen vorgeschlagen hat, könnte es sinnvoll sein, darauf einzugehen. Halten Sie auch solche Vereinbarungen schriftlich fest und lassen Sie sie unterschreiben. Lassen Sie sich keinesfalls auf zusätzliche Verschiebungen und Verzögerungen ein, denn sonst merkt der Darlehensnehmer, dass er Sie «ungestraft» hinhalten kann.
- Sollten Sie ein Darlehen ohne schriftlichen Vertrag gewährt haben, so ist folgendes zu beachten: Auch eine mündliche Vereinbarung hat Vertragscharakter und ist bindend. Das Problem ist die Beweisbarkeit. Es gibt in solchen Fällen «Rettungsmöglichkeiten». Lassen Sie den Darlehensgeber z.B. ein Schuldanerkenntnis unterschreiben. Eine solches erleichtert das später vielleicht nötige rechtliche Vorgehen. Vereinbaren Sie auch in dem Fall einen schriftlichen Rückzahlungsplan. Es gibt weitere «Tricks», mit denen Sie die Gewährung des Darlehens auch nachträglich beweisen können. Gerne beraten wir Sie.
- Der nächste Schritt könnte in der Schweiz darin bestehen, dass Sie den Darlehensnehmer betreiben, (in Deutschland wäre das der gerichtliche Mahnbescheid). Wenn der Darlehensnehmer sogenannten Rechtsvorschlag einlegt (in Deutschland Widerspruch), so gibt es in der Schweiz ein vereinfachtes Verfahren, die sogenannte Rechtsöffnung, mit welcher das Gericht den Einspruch aufheben und die Pfändung einleiten kann. Einigermassen versierte Laien können das selbst tun, doch empfiehlt es sich, einen Anwalt oder ein Inkasso-Unternehmen zu beauftragen. Die Kosten sind überschaubar.
- Anwälte oder Inkassounternehmen können zudem vorgängig versuchen, mit dem Verweis auf weitere Kosten und rechtliche Massnahmen, eine aussergerichtliche Lösung auszuhandeln.
- In Deutschland gibt es das vereinfachte Verfahren nicht. Gibt das Mahngericht Ihrem Mahnantrag statt und widerspricht der Schuldner nicht, erlässt das Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Mit diesem Titel können zwangsvollstreckende Maßnahmen eingeleitet werden. Ansonsten müssten Sie Klage einreichen, was mit höheren Kosten verbunden ist. In solchen Fällen lohnt sich auf jeden Fall der vorgängige Versuch einer aussergerichtlichen Lösung.
- Private Schulden verjähren in Deutschland bereits nach 3 Jahren (in der Schweiz nach 10 Jahren). Blosse Mahnungen unterbrechen die Verjährung nicht, hierfür müssen Sie den Schuldner betreiben.
Und wenn der Darlehensschuldner kein Geld hat? Oder dies vorgibt?
Eine Pfändung oder die Zwangsvollstreckung können zu einem Null-Ergebnis führen, wenn der Schuldner oder die Schuldnerin kein Geld haben und auf dem Existenzminimum leben. Es gibt professionelle und kriminelle Schuldner, welche sich im Hinblick auf die Pfändung resp. Zwangsvollstreckung «arm» machen, indem sie vorgängig Mittel auf andere übertragen (Grundbesitz, Kontoguthaben usw.), «schwarz» arbeiten o. dgl.
In solchen Fällen ist eindeutig der Einsatz eines Anwalts oder / und eines spezialisierten Inkasso-Unternehmens angezeigt. Vermögensverschiebungen können unter gewissen Bedingungen und innert bestimmten Fristen rückgängig gemacht werden (Paulianische Anfechtung).
Inkassounternehmen mit Ermittlungserfahrung können Pfändungsbetrug und ähnlich Machenschaften aufdecken, z.B. wenn jemand schwarz arbeitet. Wir legen dem Schuldner in solchen Fällen die Ermittlungsergebnisse vor und versuchen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wenn das nicht gelingt, informieren wir die Behörden oder stellen selbst Strafanzeige. Weitere flankierende Massnahmen, mit denen man Schuldner zu Zahlungen motivieren kann, erläutern wir Ihnen persönlich anhand Ihres Falls.
Vorbeugen ist auch hier besser als heilen – ein präventiver Ratgeber
Beim Geld hört die Freundschaft oft auf. Beachten Sie darum ein paar einfache Regeln, um zu vermeiden, dass Sie verliehenes Geld nicht mehr zurückbekommen:
- Beachten Sie die Motive, warum jemand ein Darlehen benötigt. Sind seine Gründe plausibel und nachvollziehbar? Z.B. die Überbrückung bis zu einer Anstellung, eine Geschäftsgründung mit einem guten Businessplan. Vorsicht ist geboten, wenn jemand wiederholt Geld ausleihen muss, um einen überhöhten Lebensstandard zu finanzieren oder wenn er damit alte Schulden begleichen muss.
- Es gibt diskrete Möglichkeiten, die Bonität, respektive das Ausfallrisiko einzuschätzen. Wir beraten Sie oder fragen die Bonität in spezialisierten Datenbanken ab.
- Auf jeden Fall müssen Sie einen schriftlichen Darlehensvertrag erstellen. Lassen Sie sich nicht dazu überreden, «aus Freundschaft» oder «im Vertrauen» auf eine schriftliche Regelung zu verzichten.
- Der Darlehensvertrag sollte folgende Elemente enthalten, damit Sie Ihr Geld rechtssicher verleihen:
-Name & Anschrift des Darlehensnehmers
-Ihr Name & Ihre Anschrift als Darlehensgeber
-Darlehensbetrag
-Datum der Übergabe bzw. Überweisung
-Rückzahlungstermin, allfällige Ratenvereinbarung, Kündigungsrecht und -frist
-Zins und Zinsfälligkeiten, wobei Privatdarlehen in der Regel zinslos gewährt werden
-Originalunterschriften der Vertragsparteien
-Eventuell Gerichtsstand, wobei sich dieser in der Regel und gesetzlich geregelt am Domizil des Darlehensnehmers befindet und bei grenzüberschreitenden Verträgen anwendbares Recht
- Wenn Sie das Darlehen einer Firma gewähren, lassen Sie den Firmeninhaber auf jeden Fall als privat haftender Solidarschuldner unterschreiben. Das erleichtert im Fall einer Firmeninsolvenz / eines Konkurses die Eintreibbarkeit des Geldes